Geschichten über Kalbe Milde
 

 



 
Der Calbesche Burgfrieden von 1494

Am 17. Februar 1494, so berichtet Wohl-brück, schlossen die sämtlichen Herren von Alvensleben Schwarzer Linie, der Ritter Busse und dessen Söhne, Gebhard XVI. und dessen Söhne, und die Söhne Ludolfs IV. wegen der Burg Calbe ein Übereinkommen, welches unter dem Namen des ersten Calbeschen Burgfriedens bekannt ist, eigentlich aber die Verwahrung der Burg, und die gemeinschaftliche Unterhaltung der Burgkapelle und des Siechenhauses zum Gegenstand hatte, und hauptsächlich dadurch veranlasst wurde, dass die Besitzer der Burg jetzt nicht mehr in gemeinschaftlichen Gütern leben, und mit dem Schlosse Hundisburg einen zweiten Ort hatten, wo ein Teil von ihnen nach der geschehenen Auseinandersetzung und bei ihrer sich immer vergrößernden Anzahl, leicht geraten finden könnte, für immer seinen Wohnsitz zu nehmen. Nach diesem Beschlusse sollten stets ein in Eid und Pflicht genommener rittermäßiger Mann, oder wenigstens ein treuer und redlicher Diener zur Oberaufsicht über die Verwahrung der weitläufigen Burgen gehalten werden. Dieser Burgvogt sollte dahin sehen, dass die Burg nachts gehörig verschlossen gehalten, und bei Tage gut verwahrt würde. Ihm sollten zwei Pförtner, welche das obere Pforthaus und das Tor bei Tage zu verwahren, und des Nachts abwechselnd zu wachen hätten, zwei andere Pförtner zur Verwahrung der beiden unteren Pfortenhäuser, und ein Hausmann, oder ein in der Musik geübter Turmwächter auf dem Burgturme, untergeordnet sein. Zugleich machte man sich anheischig, jährlich das große Begängnis, oder die allgemeine Totenfeier zum Angedenken der verstorbenen Familienmitglieder, und die übrigen Memoiren mit den Priestern, Schulmeistern, und Schülern zu halten, auf dem Turme der Burgkapelle einen besonderen Turmwächter wohnen zu lassen, und das Siechenhaus fortwährend in Stande zu erhalten. Damit es den Armen und Kranken in diesem Hause, welches außer dem Umfange der Schlossgebäude am Graben lag, nicht an dem notwendigen Getränke fehlen möge, so wurden ihnen von jedem Parte jährlich ein Scheffel Malz zugesichert.

In Fällen, da die sämtlichen auf der Burg wohnenden Herren von Alvensleben zum Dienste des Landesherren, oder um Hochzeiten und andere Gastmahlen beizuwohnen, die Burg verlassen müssen, sollten die Burgvogte zwei bis drei wehrhafte Bürger aus dem Flecken zugeordnet werden, und diese Art von Dienst sollte unter den dazu geeigneten Bürgern der Reihe nach umgehen. Wenn sich aber die Besitzer der Burg nur nach dem Flecken, entweder zur Kirche bei großen Festen, oder zu Gastmählern begeben möchten, so sollten zwei Knechte auf der Burg gelassen werden, um die Brücke aufzuziehen und sie aufgezogen zu halten, bis einer der Besitzer wieder zurückkäme. Die Unterhaltung dieser Personen und Angestellten sollte nur denjenigen Teilhabern, welche auf der Burg wohnen würden, obliegen. Dagegen sollten diese ausschließlich auch gewisse Nutzung haben, nämlich die Voßmühle nebst dem Aalkasten, die Mühle vor der Burg mit dem Aalkasten, die Windmühle, den die Burg umfließenden Graben, den zu Wiebke, den Teich Bornholt im Werder, die beiden Teiche zu Zethlingen, den alten Hopfengarten, eine Wiese, drei Wispel Roggen und sechs Wispel Gerste aus dem Flecken Calbe, den „Verteidigungshafer“ aus dem Dorfe Henningen, alle Geldstrafen, die bei den Calbeschen Gerichten von Fremden eingekommen würden, alle „Gräfeneyer“, alle ungeteilten Hühner in der ganzen Altmark, und diejenigen Gänse, welche die Einwohner von Neuendorf am Damme und von Carritz freiwillig zum Geschenke brachten, damit ihre Gänse nicht, wenn sie über die Biese schwammen, von den Knechten der Herren von Alvensleben geschlagen würden. Die Kapelle in der Burg war bisher mit dem erforderlichen Wachse zu der Erleuchtung überhaupt, und insbesondere zu den Kerzen, welche bei dem heiligen Kreuz (vermutlich war dieses Kreuz dasselbe, zu welchem im vorigen Jahrhundert nach Bismark gewallfahrtet wurde) brannten, und mit dem Öle zu der stets brennenden Lampe, von den Bewohnern des Schlosses nach Notdurft versorgt worden, jetzt wurde der Geistlichkeit zu diesem Behufe bestimmte Einkünfte für immer angewiesen, zwei Stendalische Mark Holzgeld aus Vahrholz, der Zins einer Wiese bei der Flietbrücke zu Calbe, ein lübisches Pfund aus einem Freyhaus und die Bede aus Callehne und Velgau (Wohlbrück II. S. 92- 95).


mit freundlicher Genehmigung, entnommen der Chronik "Die Alvensleben in Kalbe - 1324-1945" von Dr. Udo v. Alvensleben-Wittenmoor verfasst 1920-1960 bearbeitet von Prof. Dr. Reimar v. Alvensleben

   
  
 

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